Fortschritte bei der Entwicklung von Alternativmethoden für Tierversuche bei Kosmetika

(11.10.2011) Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat ihren jährlichen Bericht zu Alternativmethoden für Tierversuche im Bereich kosmetischer Mittel vorgelegt.

Gemäß der sogenannten Kosmetikrichtlinie1 sind Tierversuche für gebrauchsfertige Kosmetika in der EU seit 2004 verboten, seit 2009 gilt dieses Verbot auch für die einzelnen Bestandteile kosmetischer Mittel.

Außerdem dürfen kosmetische Mittel, deren Bestandteile in Tierversuchen gestestet wurden, unabhängig vom Ort der Durchführung der Tierversuche seit März 2009 in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Für viele der Versuche, die zur Gewährleistung der Unbedenklichkeit von Kosmetika erforderlich sind, wurden inzwischen Alternativmethoden entwickelt und validiert.

Allerdings bestehen gerade bei den besonders komplexen Auswirkungen auf die Gesundheit2 – für die ab März 2013 keine Tierversuchen mehr gestattet sein sollen – noch Lücken im Dispositiv der Alternativmethoden. Es wird daran gearbeitet, diese Lücken zu schließen.

In dem Bericht wird betont, dass die Entwicklung von Alternativmethoden sowohl in Europa als auch weltweit nach wie vor hohe Priorität hat.

Dennoch – und trotz der Fortschritte bei der Forschung – wird es dem Bericht zufolge wohl nicht möglich sein, bis zum vorgesehen Termin 2013 Alternativmethoden für Tests dieser komplexen Endpunkte zu finden.

Der Bericht beruht auf den Schlussfolgerungen der Experten, die mit der Bewertung der Verfügbarkeit von Alternativmethoden heute und in Zukunft betraut waren.

Obwohl Tierversuche bislang nicht vollständig ersetzt werden können, besteht die Möglichkeit einer teilweisen Ersetzung und der Entwicklung eines „Werkzeugkastens“ mit Testverfahren, der solange verbessert werden kann, bis das Ziel einer vollständigen Ersetzung erreicht ist.

Der Mangel an hundertprozentigen Alternativmethoden wird die Kommission nicht unbedingt dazu veranlassen, eine Fristverlängerung vorzuschlagen; vielmehr prüft die Kommission derzeit die Auswirkungen einer Durchsetzung des Verbots im Jahr 2013 auch ohne Alternativmethoden und wird auf der Grundlage einer umfassenden Folgenabschätzung über die nächsten Schritte entscheiden.

Der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherpolitik, John Dalli, erklärte dazu: „In den letzten 20 Jahren sind in der EU über 200 Mio. EUR in die Forschung in diesem Bereich geflossen; sowohl in Europa als auch weltweit bleibt das Engagement, Alternativen zu Tierversuchen zu finden, ungebrochen.

Durch Forschung und Entwicklung in diesem Bereich müssen heute nicht nur weniger Tiere zu Versuchen herangezogen als früher, sondern die Wissenschaft hat auch große Fortschritte zum Nutzen der Verbrauchersicherheit allgemein gemacht.“

Was wird unternommen, um Alternativmethoden zu finden?

Es wurden erhebliche Summen in die Entwicklung und Validierung neuer Alternativversuche investiert. Die EU hat die Forschung in diesem Bereich in den letzten 20 Jahren mit etwa 200 Mio. EUR unterstützt; im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogrammes wurden bislang über 65 Mio. EUR zur Förderung von Alternativmethoden bereitgestellt.

Die gemeinsame Forschungsstelle der Kommission engagiert sich über das Europäische Zentrum zur Validierung alternativer Methoden (ECVAM), das dem Institut für Gesundheit und Verbraucherschutz der Forschungsstelle angeschlossen ist, bei der Validierung von Alternativmethoden. Zur Förderung von Synergien zwischen den verschiedenen an der Entwicklung von Alternativmethoden beteiligten Sektoren wurde im Jahr 2005 die Europäische Partnerschaft für Alternativen zu Tierversuchen (EPAA) gegründet.

Dabei handelt es sich um eine gemeinsame Initiative der Europäischen Kommission, der Wirtschaft und der Handelsverbände. Die Hauptaufgaben dieser Partnerschaft sind die Aufzeichnung der existierenden Forschungsergebnisse, die Entwicklung alternativer Ansätze und Strategien sowie die Förderung von Kommunikation und Aufklärung, Validierung und Anerkennung von Alternativmethoden.

Die Kommission unterstützt auf internationaler Ebene eine intensive Kooperation bei der Entwicklung und Validierung von Alternativmethoden und deren Anerkennung durch die wichtigsten Handelspartner der EU.

Im Rahmen der „International Cooperation on Cosmetic Regulation“ (ICCR) findet zwischen den USA, Japan und Kanada ein Dialog über Regulierungsfragen statt, der seinerseits zu einer internationalen Zusammenarbeit bei alternativen Versuchsmethoden („International Cooperation on Alternative Test Methods“ – ICATM) geführt hat.

Was wurde bisher erreicht?

Es gibt validierte Alternativmethoden für die Erkennung von ätzenden, hautreizenden und stark augenreizenden Stoffen, von Fototoxizität für die Haut und Hautpenetration sowie für die Bewertung der Genotoxizität. Wesentliche Fortschritte wurden auch bei der Verringerung der Anzahl der beispielsweise bei Tests auf akute Toxizität eingesetzten Tiere erzielt.

Was die komplexen Endpunkte für Toxizität bei wiederholter Verabreichung (einschließlich Sensibilisierung der Haut und Karzinogenität), Reproduktionstoxizität und die Toxikokinetik betrifft, hat sich in den letzten zehn Jahren das Verständnis der toxikologischen Vorgänge innerhalb des menschlichen Körpers erheblich verbessert.

Diese Entwicklung wird sich auch in Zukunft fortsetzen. Fortgeschrittene Verfahren und Ansätze sind vielversprechend für die zukünftige Entwicklung zuverlässigerer Risikobewertungen, die auf einem besseren Verständnis dafür beruhen, wie toxische Stoffe Zielzellen bzw. -organe erreichen (Toxikokinetik) und wie sie lebenswichtige biologische Leitungen stören. Zahlreiche Alternativmethoden befinden sich in der Entwicklung und bergen Potenzial für eine teilweise Ersetzung.

Nächste Schritte?

Die Europäische Kommission untersucht gegenwärtig die Auswirkungen der Durchsetzung eines vollständigen Vermarktungsverbots bis 2013 (Auswirkungen auf Umwelt, Tierschutz, Wirtschaft und Gesellschaft). Auf der Grundlage dieser Bewertung wird sie dann entscheiden, ob sie einen Aufschub des Vermarktungsverbots vorschlägt oder nicht. Die Kommission wird ihre endgültige Entscheidung bis Ende 2011 bekanntgeben.

Siehe Bericht:

http://ec.europa.eu/consumers/dyna/newsroom/newsbytheme.cfm?displayType=news&lang=en&tpa=117&type_id=1



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