Deutschen Verbandes Tiernahrung: Klarer Rechtsrahmen ist unerlässlich

Die Bewertung nationaler und europäischer Vorhaben im Bereich der Futtermittelgesetzgebung stand im Mittelpunkt des Parlamentarischen Abends des Deutschen Verbandes Tiernahrung (DVT), der am 27. Oktober in der Landesvertretung des Saarlandes in Berlin stattfand. Rund 30 Abgeordnete und Sachverständige aus den Fraktionen waren der Einladung des DVT gefolgt und diskutierten mit Fachleuten aus der Mischfutterwirtschaft über das Für und Wider geplanter und bestehender rechtlicher Regelungen.

In seinem Eingangsstatement ging der Präsident des DVT, Ulrich Niemann, zunächst auf das geplante Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ein, das in der jetzigen Form inakzeptabel sei. Neben grundsätzlichen verfassungsmäßigen Bedenken, die der DVT habe, werde das Gesetz durch das Zusammenwerfen zweier Rechtsbereiche unnötig aufgebläht. Ein schnelles Erfassen der geltenden Rechtslage sei damit nicht mehr möglich. "Hier sind Fehlinterpretationen vorprogrammiert, die viele Rechtsstreitigkeiten mit sich bringen werden," so der DVT-Präsident.

Rechtsunsicherheiten, sagte Niemann weiter, kämen häufig schon dadurch zustande, dass EU-Vorgaben nicht in allen Konsequenzen durchdacht seien bzw. zu große Interpretationsspielräume ließen. Die Folge seien national unterschiedliche Auslegungen und entsprechende Wettbewerbsverzerrungen. In Deutschland bestehe zudem eine deutliche Tendenz, national immer noch "eins oben drauf setzen" zu wollen. Als Beispiele führte der DVT-Präsident Fragen der Gentechnik-Kennzeichnung, die geplanten Auflagen für die Herstellung von Fütterungsarzneimitteln sowie das Verfütterungsverbot für tierische Fette an. Insbesondere Letzteres sei ein Punkt, der deutsche Tierhalter und Futtermittelhersteller eklatant benachteilige. Während in Deutschland tierische Fette grundsätzlich nicht an Nutztiere verfüttert werden dürften, sei dies in allen anderen EU-Staaten uneingeschränkt möglich. "Wenn tierische Fette risikobehaftet sind, dann gehören sie EU-weit verboten; sind sie es nicht, dann muss der Einsatz in der Fütterung auch in Deutschland erlaubt sein", forderte Niemann.

Wie gegenläufig nationale und europäische Entwicklungen sein können, zeigten auch die Ausführungen von Alexander Döring, Generalsekretär des europäischen Verbandes der Mischfutterindustrie (FEFAC). Er berichtete aktuell über einen Verordnungsentwurf der EU-Kommission, der u. a. die Wiederzulassung von Fischmehl in der Fütterung von Wiederkäuern vorsieht. Voraussetzung sei allerdings das Vorhandensein zuverlässiger Methoden, die eine Differenzierung zwischen Proteinen von Fischen und Säugetieren zuließen. Darüber hinaus würden in Brüssel aber auch bereits weitergehende Maßnahmen, wie beispielsweise die Möglichkeit der Verfütterung von Geflügelmehl an Schweine diskutiert, so Döring weiter. Seitens der FEFAC würden Lockerungen des Verfütterungsverbotes grundsätzlich begrüßt, jedoch nur sofern gleichzeitig Toleranzgrenzen für tierische Bestandteile in Futtermitteln festgelegt würden. "Wenn tierische Komponenten wieder in Futtermitteln eingesetzt werden dürfen, werden geringfügige Verschleppungen von tierischem Material in den Anlagen produktionstechnisch unvermeidbar sein", führte Döring aus.

Eine Abkehr von unrealistischen "Nullvorgaben" forderte auch der DVT-Präsident in der sich anschließenden Diskussion. Zudem sei beim erneuten Einsatz von tierischem Eiweiß in der Fütterung zu berücksichtigen, dass bei allen ökonomisch sinnvollen und wissenschaftlich gerechtfertigten Lockerungen des bestehenden Verfütterungsverbots, der Verbraucher nach wie vor Vorbehalte gegen das Produkt habe. Mit Interesse habe er Presseberichten entnommen, dass der Einsatz von Tiermehl als Düngemittel seitens des Verbraucherschutzministerium als unbedenklich bezeichnet wird, da es sich ja um genusstaugliche Ware handle. Die Frage, weshalb dieselbe genusstaugliche Ware beim Auffinden in einem Futtermittel dann zur Sperrung ganzer Betriebe führe, müsse allerdings erlaubt sein.

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