Streitfall Hundekot: Risiko für Rinder vielfach überschätzt

(18.05.2006) Der Aufenthalt von Hunden auf Weiden kann kaum direkt für Fehlgeburten bei Rindern verantwortlich gemacht werden. Das ist das Ergebnis einer Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts über den Zusammenhang zwischen Hundekot auf Weiden und Aborten bei Rindern durch den Erreger Neospora caninum.

Die Bundestierärztekammer hält Kampagnen gegen Hundehalter deshalb für völlig unangemessen. Sie weist aber ausdrücklich darauf hin, dass Hundekot auf landwirtschaftlichen Flächen generell unhygienisch und deshalb zu vermeiden ist.

Seit Beginn der Weidesaison eskalieren auch in diesem Jahr wieder Konflikte zwischen Landwirten und Hundehaltern. Landwirte fürchten, dass Verunreinigungen von Wiesen und Weiden mit Hundekot bei ihren Rindern Aborte durch den Erreger Neospora caninum verursachen und damit wirtschaftlichen Schaden anrichten können.

Tatsächlich können Hunde, die mit dem Einzeller Neospora caninum infiziert sind, ansteckende Stadien des Erregers mit dem Kot ausscheiden. Mit Hundekot verunreinigtes Futter kann deshalb eine Infektionsquelle für Rinder sein und Aborte auslösen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat während der letzten Weidesaison das Risiko eines Rinderaborts durch Hundekot bewertet: Ein geringes Risiko für einen einzelnen Fall eines Rinderaborts besteht danach erst, wenn sich mindestens 87 Hunde während der gesamten Weidesaison auf dem Gründlandareal aufhalten und dort ihren gesamten Kot absetzen.

Eine solche Zahl von Hunden, die regelmäßig ein Grünlandareal aufsuchen, wird nach Einschätzung des Instituts nur extrem selten erreicht. Die Risikobewertung geht außerdem in vielen Punkten von einem "worst-case Szenario" aus. Das tatsächliche Abortrisiko ist deshalb eher noch geringer.

Um Infektionen mit Neospora caninum zu vermeiden, sind als Schutzmaßnahmen besonders zu beachten: Hunde, und zwar vor allem die eigenen Hofhunde, sollten keinen Zugang zu Stall und Futterlagerplätzen haben. Landwirte sollten es außerdem vermeiden, bereits infizierte Rinder zuzukaufen; die Infektion ist mit einem serologischen Test nachweisbar.

Auch wenn eine pauschale Beschuldigung des "Stadthundes" als Verursacher von Rinderaborten nicht zutreffend ist, sollten Hunde keinesfalls "ihr Geschäft" auf landwirtschaftlichen Flächen machen. Zudem ist der Hundehalter dafür verantwortlich, den Kot zu entsorgen.

Aus hygienischen und ästhetischen Gründen gehört Hundekot nicht in Lebensmittel und ebenso wenig in Futter für Lebensmittel liefernde Tiere. Anbauflächen von Obst und Gemüse sowie Weiden und für Heu oder Grünfutter genutzte Wiesen sollten also von Hundekot frei gehalten werden.

Es gibt landesrechtliche Bestimmungen, die das Betreten und Verunreinigen von landwirtschaftlich genutzten Flächen ausdrücklich verbieten.


Weitere Informationen über Neospora caninum und die zitierte Studie im Internet: www.fli.bund.de/Neospora_caninum.179+M5c15578e515.98.html
www.fli.bund.de/uploads/media/RIBEW_HUND_050726.pdf

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