Weiterer Fall der Blauzungenkrankheit in der Schweiz: Schutzzone ausgeweitet
(01.11.2007) Ein weiterer Fall der Blauzungenkrankheit wurde im Kanton Solothurn bei einem Rind entdeckt. Die Veterinärbehörden haben die am Montag errichtete Schutzzone ausgeweitet.
Die übrigen Tiere des Bestandes werden auch getestet. Auch in den kommenden Tagen ist mit neuen Fällen zu rechnen. Die Blauzungenkrankheit befällt ausschliesslich Wiederkäuer und ist für Menschen nicht gefährlich.
Die Schutzzone, welche bislang Regionen der Kantone Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn und Aargau umfasste, wurde ausgeweitet und betrifft neu auch einen Teil des Kantons Jura. Das nun befallene Rind zeigte kaum Krankheitssymptome und steht nun unter amtstierärztlicher Überwachung. Die übrigen Tiere des Bestandes werden heute beprobt.
Lebende Wiederkäuer dürfen die Schutzzone nicht verlassen - ausser zur direkten Schlachtung mit Genehmigung des Kantonstierarztes.
Innerhalb der Schutzzone gibt es keine Einschränkungen im Tierverkehr. Schutzmassnahmen vor den Mücken, die die Krankheit übertragen, müssen in der Schutzzone eingehalten werden, wie zum Beispiel das Aufstallen der Tiere eine Stunde vor der Dämmerung.
Alle Massnahmen zielen darauf ab, die Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen - durch Vermeidung von Tierbewegungen in die übrige Schweiz und durch Begrenzung des Kontakts der Tiere mit Mücken.
Das Virus der Blauzungenkrankheit wird durch kleine Mücken der Gattung Culicoides übertragen und befällt Wiederkäuer.
Der gegenwärtig im Mitteleuropa verbreitete Virustyp führt sowohl bei Rindern wie auch bei Schafen und Ziegen zu Symptomen wie Lahmheit, vermehrtes Speicheln, Schwellungen am Kopf sowie offene Stellen im Maul. Verdächtige Krankheitssymptome müssen sofort dem kantonalen Veterinäramt gemeldet werden.
Empfehlungen für die betroffenen Bauern in der Schutzzone sowie weiterführende Informationen über die Krankheiten finden sich unter www.bluetongue.ch.