Mit öffentlichen Mittel geförderte Forschung soll frei zugänglich sein
(18.07.2012) Die Europäische Kommission hat am 17.7.2012 konkrete Vorschläge zur Vollendung des Europäischen Forschungsraums eines Binnenmarktes für Forschung und Innovation in Europa vorgelegt.
Sie will damit die wissenschaftliche Zusammenarbeit von europäischen Forschern, Forschungseinrichtungen und Unternehmen über Grenzen hinweg vereinfachen und die Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedstaaten erhöhen.
Ergänzend zu den heutigen Vorschlägen, stellt die Kommission außerdem eine Initiative vor, um öffentlich geförderte Forschung in Europa frei zugänglich zu machen.
Der umfassendere und schnelle Zugang zu wissenschaftlichen Artikeln und Daten soll es für Forscher und Unternehmen leichter machen, die Ergebnisse öffentlich geförderter Forschung zu nutzen.
Durch einen freien Zugang zu wissenschaftlichen Artikeln und Daten werden Forscher und Unternehmen in Europa wichtige Durchbrüche schneller erreichen, wodurch unser Kenntnisstand erweitert und unsere Wettbewerbsfähigkeit gesteigert werden so Máire Geoghegan-Quinn, EU-Kommissarin für Forschung und Innovation.
Neelie Kroes, die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: Die Steuerzahler sollten nicht zweimal für Forschungsergebnisse zahlen müssen, und sie müssen problemlos auf Ursprungsdaten zugreifen können. Wir wollen bei der Verbreitung und Nutzung von Forschungsergebnissen die nächste Stufe erreichen. Daten sind das neue Erdöl.
Bis 2016 sollen 60 Prozent von den veröffentlichten Ergebnissen der in Europa öffentlich geförderten Forschung frei zugänglich sein. So wird die Innovationskapazität der EU gestärkt, und die Bürger kommen rascher in den Genuss der Vorteile wissenschaftlicher Entdeckungen. Die jährlichen Forschungsinvestitionen in Höhe von 87 Milliarden Euro werden auf diese Weise für Europa rentabler.
In einem ersten Schritt wird die Kommission den freien Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen als allgemeinen Grundsatz im Programm Horizont 2020, dem Forschungs- und Innovationsförderprogramm der EU für den Zeitraum 2014-2020, verankern. Ab 2014 müssen alle Artikel, die mit Hilfe der Förderung durch Horizont 2020 zustande gekommen sind, zugänglich sein