Mit dem Ziel, das Einschleppen von Infektionskrankheiten in Tierbestände zu vermeiden, wurden von der Bundestierärztekammer Mindestanforderungen zur Biosicherheit für Tierärztinnen und Tierärzte beim Besuch von Tierbeständen (Schweine, Geflügel, Rinder, kleine Wiederkäuer) erstellt
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