TVT und PROVIEH e.V. lehnen die Durchführung der Isofluran-Narkose bei der Ferkelkastration durch Landwirte ab

(25.02.2019) Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (TVT) und PROVIEH e.V. lehnen den Referenten-Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Narkose mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch Landwirte bzw. sachkundige Personen ab.

In der gemeinsamen Stellungnahme, die dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zuging, heißt es in der Eingangsbegründung: „Grundsätzlich handelt es sich bei der Kastration männlicher Saugferkel um eine vermeidbare Amputation. Die Unversehrtheit der männlichen Saugferkel sollte das oberste Ziel sein.

Mit der Ebermast mit und ohne Immunokastration stehen praktikable und tierschutzgerechte Alternativen zur Verfügung.“ Weitere Kritikpunkte an der geplanten Verordnung sind erhebliche Defizite bei Anwender-Tier- und Umweltschutz. Darüber hinaus sollten eine chirurgische Kastration und die damit einhergehende Anästhesie ausschließlich dem Tierarzt vorbehalten sein.

TVT

Professor Thomas Blaha, Vorstandsmitglied der TVT, sagt hierzu: „Wir müssen uns gemeinsam dafür stark machen, dass möglichst viele ihre Stimme erheben und sagen, dass auf der Grundlage von politischem Opportunismus keine sich gegen die Tiere wendenden Entscheidungen getroffen werden dürfen. Auch steht mit der Ebermast mit Immunokastration eine wissenschaftlich belegte, für den Verbraucher sichere, nicht hormonelle und nicht chemische Methode zu Verfügung, den unerwünschten Ebergeruch zu unterbinden, ohne eine Amputation vornehmen zu müssen“.

„Unser Ziel muss die Unversehrtheit der Schweine sein“, sagt Angela Dinter, Fachreferentin für Schweine von PROVIEH e.V. „Frau Klöckner sollte in zukunftsweisende und tiergerechte Lösungen, wie die Ebermast mit und ohne Eberimpfung investieren, statt die Verstümmelung von männlichen Ferkeln mit geplanten 38 Millionen Euro Steuergelder zu fördern“.

Die chirurgische Kastration männlicher Ferkel und die damit einhergehende Anästhesie sind obsolet, da bereits praxistaugliche Alternativen zur Vermeidung von unerwünschtem Ebergeruch zur Verfügung stehen, die keinen chirurgischen Eingriff erfordern.

Im Sinne des § 5 des Tierschutzgesetzes muss spätestens ab dem 01.01.2021 eine wirksame Schmerzausschaltung bei der Kastration von männlichen Saugferkeln gegeben sein.

Aus Tierschutz-Gründen ist bereits vor Ablauf dieser Frist baldmöglichst auf den Eingriff der Kastration komplett oder zumindest auf den betäubungslos durchgeführten Eingriff zu verzichten.


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